Schwerpunkte

Das Arbeitsrecht könnte auch als Arbeitnehmerschutzrecht bezeichnet werden und dient der Regelung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es beinhaltet Themen wie das Arbeitsvertragsrecht, Arbeitszeitrecht, Arbeitsschutzrecht, Kündigungsrecht, Rechte des Betriebsrats und Sozialplan.
Weitere Schwerpunkte sind Informationen und Hinweise zu Rechtsprechung und Gerichtsurteilen zu Themen wie Abfindung, Arbeitszeugnis, Kündigung Arbeitsvertrag, Abmahnung, Leiharbeit, Teilzeitarbeit, Kurzarbeit, Arbeitnehmerhaftung, Bewerbung, Urlaubsanspruch, Sondergratifikation, Insolvenz des Arbeitgebers.

Wir vertreten und beraten Sie gerne u.a. in folgenden Bereichen:

Arbeitsschutzrecht

Beinhaltet sind alle Gesetze und Bestimmungen, die sich auf Arbeitsverhältnis und Tätigkeit der geleisteten Arbeit des Arbeitnehmers beziehen.

Kündigungsrecht

Die Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis einseitig. Hier sind viele Vorschriften einzuhalten, die bei Nichtbeachtung die Unwirksamkeit der Kündigung und Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zur Folge hat.

Insolvenz des Arbeitgebers

Bei Unternehmensinsolvenz gelten zahlreiche Sondervorschriften, etwa zum Insolvenzgeld, zu Gehaltsabtretungen, zur Kündigung oder zu Sozialplänen.

Abfindung

Einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung gibt es - mit Ausnahme des 1 a KSchG - nicht. Die Höhe der Abfindung muss in jedem Einzelfall mit der Gegenseite verhandelt werden. Als Verhandlungsbasis ist der Rahmen von einem Viertel bis zu einem Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr üblich.

Nach 1 a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) kann ein Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung haben, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und der Arbeitnehmer gegen diese Kündigung nicht innerhalb der gesetzlichen Klagefrist vorgeht.

Betriebsverfassung

Beinhaltet die Umsetzung und Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben wie Arbeitszeitgestaltung, Entwicklung betrieblicher Lohnsysteme, Mitbestimmung bei Einstellung, Versetzung, Kündigung usw.

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei ist die Betriebsrätefortbildung. Als Dozenten für Arbeitsrecht führen die Rechtsanwälte Michael Tietz, Norbert Diercks und Martin Rothe zahlreiche Seminare im Arbeitsrecht für Betriebsräte aus dem gesamten Bundesgebiet.

Neben offenen Seminaren bieten wir auch Inhouse-Schulungen an, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie mehr erfahren wollen.