Rechtsanwalt Mario Böttcher

Mario Böttcher ist seit dem Jahr 2020 als Fachanwalt für Arbeitsrecht bei TDR in Lübeck tätig. Bereits zuvor war seine rechtsanwaltliche Tätigkeit beginnend ab seiner erstmaligen Anwaltszulassung im Jahr 2004 nahezu ausschließlich arbeitsrechtlich geprägt. Damit verfügt Rechtsanwalt Böttcher über eine langjährige Berufserfahrung in der Beratung und Vertretung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie von Betriebs- und Personalräten wobei eine besondere Orientierung im Bereich des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes und dort insbesondere im Eingruppierungsrecht liegt (TVöD, TV-L und TV-V). So berät er angesichts der schwierigen Erfolgsaussichten im Eingruppierungsfeststellungsrechtsstreit insbesondere Betriebs- und Personalräte im Rahmen der Mitbestimmung von Ein- und Umgruppierungen sowohl im Rahmen der außergerichtlichen Beratung und im Falle des Scheiterns Personalräte auch im Rahmen von Einigungsstellenverfahren und Betriebsräte in den arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren (Zustimmungsersetzung).

Neben seiner klassischen anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Böttcher als Referent für Betriebs- und Personalräteschulungen, insbesondere für die Bildungsträger ver.di-Forum Nord gGmbH, Bildungswerk ver.di Niedersachsen, sowie das Bildungswerk ver.di Bremen tätig. Zudem unterrichtet er bereits langjährig Arbeitsrecht als Lehrbeauftragter an der Professional School der Leuphana Universität Lüneburg.

Zu seinen Mandanten zählen diverse Betriebs- und Personalräte in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen, so etwa in Sparkassen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, im sozialen Sektor sowie in diversen Kammern. Die Beratung erfolgt dabei in allen wichtigen kollektivarbeitsrechtlichen Mitbestimmungsfeldern.